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Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997
zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
über Druckgeräte

 
Mit dieser Richtlinie werden Anforderungen festgelegt, die für das Inverkehrbringen von Druckgeräten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten.
Druckgeräte im Sinne der Richtlinie sind unbefeuerte Druckbehälter, Dampfkessel, bestimmte Rohrleitungen und Ausrüstungsteile mit einem inneren Druck von mehr als 0,5 bar.
 
Für Produkte, die unter diese Richtlinie fallen, ist das Ausstellen einer EG - Konformitätserklärung (aber nicht die zwingende Mitgabe mit dem Produkt) und die Anbringung eines CE-Zeichens obligatorisch.
 
Neben der internen Fertigungskontrolle für Geräte mit geringem Gefährdungspotential ist die Bewertung der Konformität von Produkten sowohl durch anerkannte unabhängige Prüfstellen, als auch von sogenannten Betreiberprüfstellen möglich.
 
Für die bei der Herstellung von Druckgeräten verwendeten Materialien besteht die Möglichkeit, eine europäische Werkstoffzulassung zu erreichen, sofern die Anforderungen an das Material nicht in einer harmonisierten Norm geregelt ist.
 
Folgende Konformitätsbewertungsverfahren sind anzuwenden für die Produkte, die unter diese Richtlinie fallen:
 
- Modul A (interne Fertigungskontrolle): Für Druckgeräte der Kategorie I (Erläuterung der Kategorien siehe je Anhang II der Richtlinie)
 
- Modul A1 (interne Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen): Für Druckgeräte der Kategorie II möglich
 
- Modul B + C1 (EG-Baumusterprüfung + Konformität auf der Basis interner Fertigungskontrollen mit überwachten Produktprüfungen): Für Druckgeräte der Kategorie III möglich
 
- Modul B + D (EG-Baumusterprüfung + Konformität auf der Basis der Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess):
Für Druckgeräte der Kategorien III und IV möglich
 
- Modul D1 (Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess inkl. Erstellung der Technischen Unterlagen):
Für Druckgeräte der Kategorie II möglich
 
- Modul B + E (EG-Baumusterprüfung + Konformität auf der Basis der Qualitätssicherung bezogen auf das Produkt):
Für Druckgeräte der Kategorien III und IV möglich
 
- Modul E1 (Qualitätssicherung von Endabnahme und Prüfung der Produkte inkl. Erstellung der Technischen Unterlagen):
Für Druckgeräte der Kategorie II möglich
 
- Modul B + F (EG-Baumusterprüfung + Konformität auf der Grundlage einer Produktprüfung):
Für Druckgeräte der Kategorien III und IV möglich
 
- Modul G (Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung): Für Druckgeräte der Kategorie IV möglich
 
- Modul H (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung): Für Druckgeräte der Kategorie III möglich
 
- Modul H1 (Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung
Für Druckgeräte der Kategorie IV möglich
 
Link zur Erläuterung der Konformitätsbewertungsmodule nach dem "Gesamtkonzept"